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Gleichstellungsministerin Josefine Paul zum Weltfrauentag: Es gibt noch viel zu tun

Ministerin Paul schaut nachdenklich lächelnd nach oben links. Der Oberkörper ist nur abgeschnitten zu sehen.

Gleichstellungsministerin Josefine Paul zum Weltfrauentag: Es gibt noch viel zu tun

Erstmalige Studie zu Beurteilungen im Landesdienst zeigt: Frauen haben tendenziell schlechtere Chancen, befördert zu werden

Der Landesregierung ist die Gleichstellung von Frauen ein wichtiges Anliegen. Der Öffentliche Dienst ist dabei in vielen Bereich Vorreiter und setzt sich aktiv gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ein.

08.03.2023

Seit Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Landesgleichstellungsgesetzes 1999 haben wir in Nordrhein-West¬falen schon viel erreicht: Die Beschäftigten in der Landesverwaltung sind längst überwiegend weiblich. Im höheren Dienst liegt der Frauenanteil bereits seit 2012 über der 50-Prozent-Marke. Daneben sind auch immer mehr Führungspositionen mit Frauen besetzt.
 
Anlässlich des Weltfrauentags am 8. März 2023 hat das Gleichstellungsministerium erstmals eine Studie über die Beurteilungen von Frauen in der Landesverwaltung veröffentlicht. Das Ergebnis der zweimonatigen Untersuchung* zeigt: Frauen werden bei dienstlichen Beurteilungen tendenziell nicht so gut bewertet wie ihre männlichen Kollegen. Männer haben in der Landesverwaltung tendenziell höhere Chancen auf Beförderungen und bessere Aussichten darauf, Führungskraft zu werden als Frauen. Nach den Ergebnissen wirkt sich vor allem auch eine Teilzeitbeschäftigung nachteilig auf die Karriere aus. Je nach Verwaltungsbereich und Laufbahngruppe zeigen sich zum Teil deutliche Unterschiede. Unter dem Strich bleibt allerdings festzustellen:
 

  • Frauen sind, bis auf den Bereich „Ministerien“, in allen erfassten Verwaltungsbereichen bei den Beurteilten mit Spitzennoten geringer vertreten als jeweils bei den Beurteilten insgesamt.**
  • Für Beurteilte in Teilzeit gilt dies über alle Verwaltungsbereiche hinweg ausnahmslos.***
  • Bis auf eine Ausnahme (Finanzverwaltung) sind Frauen bei den mit der ersten Spitzennote Beurteilten geringer vertreten als bei den Beurteilten mit der zweitbesten Note.

 
Die ressortübergreifende Beurteilungsstatistik kann hier heruntergeladen werden: https://www.mkjfgfi.nrw/system/files/media/document/file/mkjfgfi-beurte….
 
Gleichstellungsministerin Josefine Paul erklärt: „Das Geschlecht oder die Frage, ob jemand Teil- oder Vollzeit arbeitet, darf nicht über den Karriereweg entscheiden. Im Gegenteil: Besonders der Öffentliche Dienst muss Vorbild bei der Gleichstellung sein und dafür sorgen, dass Frauen diskriminierungsfrei arbeiten können. Die Studienergebnisse nehmen wir zum Anlass, um weiter und mit Nachdruck landesweit für mehr Gleichstellung zu sensibilisieren. Wir sind schon weit gekommen, dürfen aber in unserem Bemühen um Gleichstellung nicht nachlassen. Wir brauchen geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Beurteilungen, eine Weiterentwicklung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie eine Gleichstellungsstrategie für die Landesregierung, die wir mit den Ministerien und Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam entwickeln wollen.“
 
Die Landesregierung greift die Studienergebnisse auf, um für noch mehr Geschlechtergerechtigkeit zu sorgen. Daneben machen wir uns bereits in vielen Bereichen für Frauen stark. So kann Nordrhein-Westfalen auf ein gut ausgebautes und differenziertes Schutz- und Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zurückgreifen. So gibt es in Nordrhein-Westfalen 67 Frauenhäuser, 62 Frauenberatungsstellen, 53 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, acht spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel und zwei Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es landesgeförderte Frauenhäuser. Die aktuell 666 landesgeförderten Schutzplätze für Frauen in Frauenhäusern werden von einer vergleichbaren Größenordnung an Kinderplätzen flankiert. Schutzräume werden weiter ausgebaut und bestehende Schutzlücken weiter kontinuierlich geschlossen.
 
Daneben verbessert Nordrhein-Westfalen die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt durch mehr Lohntransparenz, Zusammenarbeit mit den Unternehmen und gezielte Maßnahmen für diejenigen, die es schwer haben, in die qualifizierte Erwerbstätigkeit zu kommen, wie Wiedereinsteigerinnen und geflüchtete Frauen. Dazu gehört unter anderem die Erstellung eines Lohnatlas‘, der für mehr Vergleichbarkeit von Gehältern sorgt, sowie die weitere Förderung der Kompetenzzentren „Frau und Beruf“, die für Unternehmen eine wichtige Anlaufstelle bei Beratungsfragen zu einer gleichstellungs- und familienbewussten Personalpolitik sind.
 
Ein weiteres Ziel der Landesregierung ist es, die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Frauen zu stärken. Denn Frauen sind hier immer noch unterrepräsentiert. Deswegen möchte Nordrhein-Westfalen prüfen, wie eine verfassungskonforme Änderung des Wahlrechts gestaltet werden kann, das Verbindlichkeit schafft und eine klare Haltung zur Gleichstellung deutlich macht.

* Die Untersuchung wurde im Januar und Februar 2021 durchgeführt. Einbezogen wurden alle Beamtinnen und Beamten, die in der zuletzt durchgeführten Regelbeurteilungsrunde eine Bewertung erhalten haben. Die Beurteilungsrunden haben in den Ressorts zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattgefunden. Die Zahlen spiegeln also die Situation vor Januar 2021 wider.
 
** Im Bereich „Ministerien“ ist der Frauenanteil an den beiden Spitzennoten größer als an allen Beurteilten (plus 3,1 Prozentpunkte). In allen anderen Verwaltungsbereichen zeigt sich in der Laufbahngruppe 2.1 („gehobener Dienst“) bei den Beurteilungen mit Spitzennoten ein geringerer Frauenanteil als jeweils an allen Beurteilungen. Die Verteilung reicht von minus 3,1 Prozentpunkte bei den Bezirksregierungen bis minus 7,4 Prozentpunkte bei der Finanzverwaltung.
 
*** Für die Teilzeit in der Laufgruppe 2.1 gilt: Nur im Bereich „Ministerien“ (plus 0,9 Prozentpunkte) sind teilzeitbeschäftigte Beurteilte bei den Spitzennoten etwas stärker repräsentiert als bei den Beurteilungen insgesamt. In den übrigen Verwaltungsbereichen sind teilzeitbeschäftigte Beurteilte bei den Spitzennoten vergleichsweise unterrepräsentiert: die Spannweite reicht von minus 0,6 Prozentpunkten bei den Bezirksregierungen bis minus 14,1 Prozentpunkte bei der Finanzverwaltung.