
Informationen zu den aufenthaltsrechtlichen Hilfen aufgrund der Erdbeben in der Türkei und in Syrien
Die Auswirkungen der Erdbeben in der Türkei und in Syrien sind verheerend. Es ist dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration daher ein wichtiges Anliegen, die von den tragischen Auswirkungen der Erdbeben Betroffenen zügig zu unterstützen.
Die nachfolgenden Informationen sollen einem schnellen Überblick der aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten dienen:
Für Personen, die sich in den betroffenen Gebieten aufhalten
Austausch zwischen Bund und Ländern
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Einreise türkischer und syrischer Staatsangehöriger ins Bundesgebiet ein Visum erforderlich ist. Für Visaangelegenheiten von Personen, die im Ausland leben, sind die vom Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretungen und somit der Bund zuständig.
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die anderen Länder stehen in engem Austausch mit dem Bund, um Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen.
Das Auswärtige Amt hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (insbesondere: individuelle Betroffenheit vom Erdbeben, wie etwa drohende Obdachlosigkeit; in Deutschland lebendes Familienmitglied hat eine Verpflichtungserklärung abgegeben) ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren abgestimmt.
Weitere Informationen finden Sie unter den FAQs des Auswärtigen Amtes auf der nachfolgenden Internetseite:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/huma…
Priorisierung der Abgabe von Verpflichtungserklärungen
Um das erforderliche Visumverfahren durchzuführen, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch eine in Deutschland lebende Person gegenüber der kommunalen Ausländerbehörde vorgeschrieben. Im Rahmen einer Verpflichtungserklärung versichert eine in Deutschland lebende Person, dass sie eventuell anfallende Kosten etwa für den Lebensunterhalt oder Krankenleistungen für die einreisende Person aus der Türkei übernimmt.
Um diesen Prozess zu beschleunigen, hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Sensibilisierungserlasses darum gebeten, Anfragen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Personen, die aus den betroffenen Regionen einreisen möchten, zu priorisieren.
Um eine möglichst zügige Prüfung der Verpflichtungserklärung durchführen zu können, sollten bereits bei Abgabe der Verpflichtungserklärung sämtliche Unterlagen (insbesondere Gehaltsnachweise) vollständig zur Verfügung gestellt werden. Für etwaige Rückfragen, insbesondere welche weiteren Unterlagen benötigt werden, steht Ihnen die Ausländerbehörde gerne zur Verfügung.
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Ausländerbehörde können Sie mit Hilfe der nachfolgenden Internetseite ermitteln:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/
Für Personen im Bundesgebiet
Verlängerung von Schengen-Visa
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Sensibilisierungserlasses darum gebeten, bei Personen, die sich mit einem Besuchsvisum derzeit im Bundesgebiet aufhalten und nach Ablauf des Visums in die Erdbebengebiete zurückreisen müssten, großzügig von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Besuchsvisum unbürokratisch zu verlängern.
Um eine rechtzeitige Verlängerung zu beantragen, möchten wir Sie bitten, sich so früh wie möglich mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: