©melitas/Shutterstock.com Gleichstellung in Nordrhein-Westfalen Gleiche Chancen für Frauen und Männer Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz) Ziele Inhaltsseite Die rechtliche Gleichstellung ist schon lange erreicht, doch in der Praxis gibt es noch einiges zu tun. Unser Ziel: Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen. Berufliche Gleichstellung Inhaltsseite Durch eine zielgerichtete Förderung sollen bessere Voraussetzungen für Frauen am Arbeitsmarkt geschaffen werden. EXIT.NRW Inhaltsseite Zum Schutz vor Gewalt setzt die Landesregierung auf eine starke Hilfeinfrastruktur und eine bedarfsgerechte finanzielle Förderung der Beratungsstellen.
Ziele Inhaltsseite Die rechtliche Gleichstellung ist schon lange erreicht, doch in der Praxis gibt es noch einiges zu tun. Unser Ziel: Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Berufliche Gleichstellung Inhaltsseite Durch eine zielgerichtete Förderung sollen bessere Voraussetzungen für Frauen am Arbeitsmarkt geschaffen werden.
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