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Notausgang

Fach-und Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention

Drei Frauen stehen mit ineinander verschränkten armen nebeneinander und schauen ernst in die Kamera. Das Bild ist schwarz-weiß. Unter den Frauen steht: Die Würde von Frauen und Mädchen ist unantastbar. In Nordrhein-Westfalen und überall. Darunter sind die Logos des MKJFGFIs, der Stadt Köln und der Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt.

Fach-und Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention

Die Bundesrepublik Deutschland hat das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – kurz „Istanbul-Konvention“ -  am 11. Mai 2011 unterzeichnet. Nach Erfüllung der innerstaatlich umzusetzenden Verpflichtungen wie zum Beispiel der Reform des Sexualstrafrechts und der Einrichtung eines bundesweiten Hilfetelefons konnte die Istanbul-Konvention ratifiziert werden.

Am 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Mit dem Übereinkommen werden auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards in den Bereichen Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und behördenübergreifende Zusammenarbeit geschaffen. Damit soll Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindert werden. Die Betroffenen sollen Schutz und Unterstützung erhalten. Bund, Bundesländer und Kommunen sind gemeinsam verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten gemäß Artikel 10 auch, die Umsetzung der Istanbul-Konvention durch Einrichtung einer Koordinierungsstelle zu überwachen. Vor diesem Hintergrund wird die Fach- und Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Landesebene innerhalb der Abteilung Gleichstellung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
Die Fach- und Koordinierungsstelle soll die Umsetzung des Übereinkommens der Istanbul-Konvention im Bundesland Nordrhein-Westfalen koordinieren und begleiten.

Zum Aufgabenspektrum der Fach- und Koordinierungsstelle gehören darüber hinaus auch:

  • Die Berichterstattung gemäß Artikel 66 der Istanbul-Konvention.
  • Die Beobachtung und fachliche Bewertung von internationalen, bundes- wie landesseitigen politischen Maßnahmen, Aktionsplänen und Konzepten zur Verhütung und Bekämpfung von den im Übereinkommen erfassten Formen von Gewalt.
  • Die Organisation von Fachaustauschen zu den Themenfeldern Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt.
  • Das Aufzeigen von Versorgungslücken und die qualitative wie strukturelle Weiterentwicklung der Frauenunterstützungsinfrastruktur für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen durch Projekte, Maßnahmen und Fortschreibung der Dunkelfeldstudie „Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen“.
  • Die Vertretung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in relevanten Fachgremien und Arbeitsgruppen auf Bundes- und Landesebene.
  • Die weitere Förderung des Gewaltschutzes für Männer (Männerhilfetelefon, Männerschutzwohnungen) sowie des Opferschutzportals.


Internationale Verpflichtungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Vereinte Nationen

 

Europäisches Parlament und der Rat der Europäischen Union

 

Europarat

 

Europäische Kommission

 

Europäische Union
Die Europäische Union (EU) prüft derzeit, ob sie der Istanbul-Konvention beitreten kann.