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Nordrhein-Westfalen verstärkt Förderung von Frauenhäusern

Frau Paul steht vor einem Fenster, im Hinrtergrund ist verschwommen ein Teil von Düsseldorf zu sehen. Sie lächelt in die Kamera, eine Hand steckt in der Hosentasche.

Nordrhein-Westfalen verstärkt Förderung von Frauenhäusern

Pauschale für zusätzliche Plätze über der Mindestplatzzahl wird von 7.000 auf 10.000 Euro erhöht

Nordrhein-Westfalen baut die Unterstützung für Frauenhäuser im Land weiter aus. Damit die Träger auch angesichts der steigenden Miet- und Energiekosten Schutzplätze weiter ausbauen können, erhöht die Landesregierung für die nächste Förderperiode ab 2024 die jährliche Förderpauschale für jeden Frauenplatz über der Mindestzahl von acht Frauenplätzen von 7.000 auf 10.000 Euro.

12.09.2023

Mit der erhöhten Förderung können größere Frauenhäuser für die weiteren Plätze auch psychosoziale Beratungsstunden durch zusätzliches Personal oder Stundenaufstockungen ausweiten. Die Förderanträge können hierfür ab sofort bei den zuständigen Bewilligungsbehörden gestellt werden. Damit setzt die Landesregierung ein wichtiges Zeichen der Unterstützung der Frauenhilfeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.
 
Gleichstellungsministerin Josefine Paul erklärt: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir zusätzliche Plätze in Frauenhäusern mit einer höheren Fördersumme finanzieren. Dadurch sollen Träger leichter weitere Schutzplätze schaffen können. Denn die traurige Realität ist: In Deutschland wird pro Stunde 14 Frauen in der Partnerschaft Gewalt angetan. Nahezu täglich versucht ein Partner, seine Partnerin umzubringen. Davor dürfen wir die Augen nicht verschließen. Ich bin froh, dass wir in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten auf ein gewachsenes und hochdifferenziertes Schutz- und Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zurückgreifen können. Für die wertvolle Arbeit aller Engagierten möchte ich mich herzlich bedanken. Die Landesregierung wird auch in Zukunft ein starker Partner an ihrer Seite sein.“
 
In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell 68 Frauenhäuser mit insgesamt 676 Schutzplätzen, die von 717 Kinderplätzen flankiert werden. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es landesgeförderte Frauenhäuser. Trotzdem bestehen in Nordrhein-Westfalen weiterhin Schutzlücken. Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Versorgungslücken – wie etwa in ländlichen Regionen und auch in Ballungszentren – gemäß der Istanbul-Konvention zu schließen und den Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kindern auszubauen.
 
Der Förderbereich „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ ist im Haushaltsentwurf 2024 mit 33.181.200 Euro veranschlagt. Im Vergleich zu 2020 stehen langfristig jährlich rund neun Millionen Euro mehr für die dauerhafte Verstärkung und den Ausbau der landesgeförderten Hilfestrukturen zur Verfügung.  Neben der Aufnahme weiterer Frauenhäuser in die Landesförderung wurde die Frauenhausförderung in diesem Jahr bereits um eine zusätzliche Fachkraftstelle pro Frauenhaus ausgebaut, bei der die Arbeit mit den im Frauenhaus aufgenommenen Kindern im Mittelpunkt steht. Um regionale Versorgungslücken bei der ambulanten Frauenunterstützungsinfrastruktur zu schließen, wurden zunächst drei Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt (Warendorf; Arnsberg; Rhein-Erft-Kreis/Kerpen) in die Landesförderung aufgenommen. Geplant sind weitere Neuaufnahmen in bislang mit Fachberatungsstellen nicht versorgten Regionen Nordrhein-Westfalens.
 
Frauenhäuser bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zu jeder Tages- und Nachtzeit Zuflucht und Schutz. Die Landesregierung schützt und unterstützt gewaltbetroffene Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen mit zahlreichen Beratungsangeboten und auch mit der finanziellen Förderung von Frauenhäusern. Nordrhein-Westfalen fördert aktuell neben den Frauenhäusern 62 allgemeine Frauenberatungsstellen und 56 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Die Unterstützungseinrichtungen werden von autonomen Trägern oder Trägern der Freien Wohlfahrtspflege betrieben.
 
Gewaltbetroffene Frauen können sich im Internet auf dem Opferschutzportal des Landes über die Schutz- und Beratungsangebote in Ihrer Nähe informieren oder rund um die Uhr an das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Rufnummer 116 016 wenden, wenn sie Hilfe benötigen.