Kinder und Jugendliche haben das Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen und in ihrer Entwicklung zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefördert zu werden. Dazu gehört auch der Schutz vor Verwahrlosung, Misshandlung und Gewaltanwendung. So formuliert es die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989.
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