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Jugendmedienschutz

Jugendmedienschutz

Gesetze und Medienkompetenz sollen Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen schützen

Medien spielen im Prozess des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle. Neben den entwicklungsfördernden Aspekten können Medien jedoch auch Risiken für Kinder und Jugendliche haben. Vor diesen sollen Kinder und Jugendliche geschützt werden.

Um Kinder und Jugendliche vor Einflüssen durch Medien zu schützen, die nicht ihrem Alter oder ihrem Entwicklungsstand entsprechen, sieht der Jugendmedienschutz vor, dass Medienangeboten wie Filme und digitale Spiele nur dann Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden dürfen, wenn diese für die jeweilige Altersgruppe freigegeben wurden. Näheres ist im Jugendschutzgesetz und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (PDF, 70 KB) geregelt.

Bei der sich schnell entwickelnden Medienlandschaft reichen rechtliche Regelungen dieser Art alleine nicht aus. Vielmehr ist es von zentraler Bedeutung, dass Kinder- und Jugendliche den Umgang mit Medien erlernen. Sie sollen die Kompetenz entwickeln, mit Medien in einem ihrem Alter gerechten Umfang umzugehen und dem Alter angemessene Medieninhalte zu nutzen. Bei der Herausbildung dieser Kompetenz spielen die Angebote der Jugendmedienarbeit eine wichtige Rolle.

Servicehotline zum Kinder- und Jugendschutz

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) in Köln bietet eine Telefonhotline an. Unter der Rufnummer 0221 921392-33 gibt es Informationen rund um den Kinder- und Jugendschutz.

Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe von Verfassungsrang

Der Kinder- und Jugendschutz verfolgt einerseits das Ziel, drohende Gefahren von jungen Menschen abzuwenden. Andererseits müssen Jugendliche die nötige Selbsteinschätzung und Kompetenz erwerben, mit Gefahren angemessen umzugehen.

Junge Menschen vor Risiken und Gefährdungen zu schützen ist eine zentrale Aufgabe der Politik sowie der Bildungs- und Erziehungseinrichtungen. Gerade angesichts des gesellschaftlichen Wandels sind die Anforderungen an die Erziehung junger Menschen deutlich gewachsen. Kinder und Jugendliche und ihre Familien brauchen kompetente Unterstützung, um die Risiken erkennen, einschätzen und abwehren zu können. Dazu gehört auch die Vermittlung von Kompetenzen der Selbsteinschätzung und des Risikoverhaltens. Daher hat der Kinder- und Jugendschutz in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.

Der Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe von Verfassungsrang. Diese Aufgabe ist insbesondere begründet in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes und in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Erfüllung des damit verbundenen Auftrages wird in unterschiedlichen Rechtssetzungen ausformuliert. Dazu gehören Dabei wird unterschieden in

Servicehotline zum Kinder- und Jugendschutz

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) in Köln bietet eine Telefonhotline an:
Unter der Rufnummer 0221 921392-33 gibt es Informationen rund um den Kinder- und Jugendschutz.