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Bürgergeld
Nicht erwerbsfähige Kinder in hilfebedürftigen Familien erhalten Sozialgeld
Nach dem SGB II haben Arbeitssuchende Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht anders sicherstellen können. Leben Kinder in ihrem Haushalt, erhalten diese Bürgergeld, solange sie nicht selbst erwerbsfähig sind. Kinder unter 15 Jahren gelten grundsätzlich als nicht erwerbsfähig. Bei volljährigen nicht erwerbsfähigen Kindern haben Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Vorrang.
Wie hoch ist das Bürgergeld für Kinder?
Das Bürgergeld wird nach festen Regelsätzen gewährt. Aktuell betragen diese für
- Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahren: 318 Euro,
- Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 13 Jahren: 348 Euro,
- Kinder im Alter von 14 bis einschließlich 17 Jahren: 420 Euro.
Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf der Internetseite Arbeitslosengeld II/Bürgergeld der Bundesagentur für Arbeit.
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