
Steuervorteile
Familien mit Kindern werden für ihren Beitrag zur Gesellschaft durch Steuervorteile entlastet
Als Steuervorteile sind in erster Linie der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung zu nennen. Für verheiratete Eltern betragen beide Freibeträge zusammen 8.548 Euro (2022) bzw. 8.952 Euro (2023). Alleinerziehende können die Hälfte geltend machen. Bei der Berechnung der jährlichen Einkommensteuer prüft das Finanzamt, ob der Steuervorteil durch die Freibeträge oder durch das Kindergeld für den Steuerpflichtigen günstiger ist.
Alleinerziehende können zusätzlich den sogenannten Entlastungsbetrag geltend machen. Er beträgt 4.260 Euro im Jahr bei einem Kind. Für jedes weitere Kind gibt es zusätzlich 240 Euro.
Ein Familienhaushalt kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Wer zur Entlastung und Zeitersparnis Handwerker und andere Hilfen in seinem Haushalt beschäftigt, kann dies steuerlich geltend machen:
- Für haushaltsnahe, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse wird eine Steuerermäßigung von 20 Prozent, höchstens 510 Euro, gewährt.
- Die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird mit einer Steuerermäßigung von 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro, gefördert.
- Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, die nicht unter einen dieser beiden Tatbestände fallen, gibt es eine Steuerermäßigung von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro.
Die Kinderbetreuungskosten sind oft ein wichtiger Posten im Familienbudget. Auch hier hilft der Fiskus: Bis das Kind 14 Jahre alt ist, können zwei Drittel der Betreuungskosten als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr und Kind.
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