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Historische Aufarbeitung

Aufarbeitung der historischen Verfolgung und Ausgrenzung

Die Verfolgung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter*, queeren und non-binären Menschen (LSBTIQ*) im Nationalsozialismus stellt einen dunklen Abschnitt der deutschen Geschichte dar. Die historische Aufarbeitung dieses Themas ist von großer Bedeutung, um die Verbrechen zu verstehen und aus der Vergangenheit zu lernen. Doch darf daneben nicht vergessen werden, dass lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter*, queeren und non-binären Menschen auch nach 1945 gesellschaftlich geächtet blieben. 

Die historische Aufarbeitung der Verfolgung von LSBTIQ* im Nationalsozialismus ist ein fortlaufender Prozess, der weiterhin Forschung, Aufklärung und Gedenken erfordert. Nur so kann die Erinnerung an die Opfer wach gehalten und Lehren für die Gegenwart gezogen werden.

Viele Quellen über die Verfolgung von LSBTIQ*-Personen sind verloren gegangen oder schwer zugänglich. Es ist daher schwierig, ein vollständiges Bild der Verfolgung zu rekonstruieren. Auch wurde die Verfolgung von LSBTIQ*-Personen lange Zeit tabuisiert, was die Aufarbeitung erschwert. 

Forschungsprojekt Sorgerechtsentzug

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“… daß sie lesbisch ist, genügt, um ihr das Sorgerecht wegzunehmen.” (digitale Langfassung)

Das Kindeswohl steht heute in Deutschland im Mittelpunkt der Entscheidung über das Sorgerecht. Doch zeigen Gerichtsurteile, dass lesbische Mütter in Nordrhein-Westfalen noch bis in die 90er Jahre allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt wurden.

Das vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Forschungsprojekt untersuchte den Entzug des Sorgerechts bei in lesbischen Beziehungen lebenden Mütter in den Jahren 1946 bis 2000. 

Die Untersuchung der Alltagshistorikerin Dr. Kirsten Plötz rückt dabei die Lebensrealitäten der lesbischen Frauen und Mütter in den Vordergrund. Sichtbar wird, wie der drohende Entzug der Kinder das Leben der Mütter emotional und existentiell gefährden konnte. Die Studie basiert auf einer beeindruckenden Breite an Quellen, besonders bewegend sind ihre intensiven  Interviews mit Zeitzeug:innen. 

Eine Kurzfassung sowie der vollständige Forschungsbericht stehen unter folgenden Links zur Verfügung.

 

Film Zwischen Lebensglück und Repression

Screenshot von Youtube : Film Zwischen Lebensglück und Repression

Der Film „Zwischen Lebensglück und Repression – Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Trans* in Nordrhein-Westfalen - Zeitzeug*innen erinnern sich“,
ist ein Kooperationsprojekt mit dem Archiv der anderen Erinnerungen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und zeigt eine Zeitreise von sechs verschiedenen LSBT* Menschen, die uns mit auf ihren individuellen Lebensweg durch die vergangenen Jahrzehnte nehmen. Ein Stück Zeitgeschichte, in der die Erinnerung an gesellschaftspolitische Entwicklungen und die Emanzipationsgeschichte von LSBT* lebendig werden. 

 

Film Erinnerungen von Zeitzeug:innen

Filmausschnitt von Youtube:   „Ich habe gedacht, wir sind die Einzigen auf der ganzen Welt…“

„Ich habe gedacht, wir sind die Einzigen auf der ganzen Welt…“ Ein Facharbeitskreis aus Expert:innen unterstützte die ARCUS-Stiftung Köln dabei, ein Projekt mit Zeitzeug:innen auf den Weg zu bringen. Das Ziel war, die Erinnerung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transmenschen aus Nordrhein-Westfalen aufzuzeichnen und zugänglich zu machen. Der berührende Zeitzeug:innenfilm des in 2018 abgeschlossenen Projekts dokumentiert die Reisen durch die persönliche Vergangenheit. 

 

Ausstellung „Im Namen des Volkes?! § 175 StGB im Wandel der Zeit“

Die Wanderausstellung „Im Namen des Volkes!? § 175 StGB im Wandel der Zeit“ des Kölner Centrums Schwule Geschichte wurde 2019 eröffnet und schrieb bei der Vernissage im Landeshaus des LVR in Köln direkt Geschichte: Der damalige stellvertretende Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen und Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Joachim Stamp, sprach eine Bitte um Vergebung an die Opfer der §§ 175/175a StGB in NRW aus. Die Ausstellung kann kostenfrei im Centrum Schwule Geschichte mit entsprechendem Vorlauf gebucht werden.

Alle Rechte zu Bildern, Texten, Audio/Video wurden vom CSG Köln recherchiert. Urheber, die nicht zu erreichen waren, werden zwecks nachträglicher Rechtsangleichung um Nachricht gebeten. Alle Rechte vorbehalten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Ausstellungstexte, auch nur in Teilen davon, in gedruckten oder elektronischen Publikationen und deren Veröffentlichung – auch im Internet – ist nur möglich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Centrum Schwule Geschichte, Köln. © Centrum Schwule Geschichte, Köln, Juni 201

 

Video zur Ausstellung

Katalog zur Ausstellung

Katalog

Der Katalog spiegelt die Ausstellung von der Antike bis zur Gegenwart wider und zeigt in zusätzlichen Dokumenten Details der Geschichte des § 175 StGB und Einzelschicksale. 
Er ist kostenfrei über das Centrum Schwule Geschichte in Köln zu beziehen.

 

 

 

 

 

 

 

Rehabilitierung § 175 StGB – Anträge auf Entschädigung

Rehabilitierung § 175 StGB – Anträge auf Entschädigung

Mehr als 50.000 Homosexuelle wurden zwischen 1945 bis 1989 (DDR) und 1994 (Bundesrepublik Deutschland) denunziert, verfolgt und bestraft. Erst dann wurden die §§ 175 StGB und 151 StGB DDR ersatzlos gestrichen. 

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) entschädigt Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Hand­lungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, Freiheitsentziehung oder ander­weitige, außergewöhnlich negative Beeinträchtigungen erlitten haben. Betroffene der §§ 175, 175a StGB und § 151 StGB-DDR haben nach dem StrRehaHomG und der Richtlinie bis zum 21. Juli 2027 einen Anspruch auf Entschädigung. 

Informationen dazu bietet die Website des Bundesamtes für Justiz

Hinweise zu möglichen Entschädigungsansprüchen erhalten Sie auf der Website der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS)