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Förderung von Täterarbeit in Fällen häuslicher Gewalt

Auf dem Bild ist eine Frau zu sehen, die sich verzweifelt die Hände vor dem Gesicht verschränkt. Im Hintergrund ist unscharf ein Mann zu erkennen, der auf die Frau zeigt.

Förderung von Täterarbeit als Mittel der Gewaltprävention

Durch häusliche Gewalt wird ein Umfeld von Unterdrückung und Entwertung geschaffen, das zu lebensbedrohlichen Situationen in Ehe, Partnerschaft und Familie führen kann. Täterarbeit trägt in hohem Maße dazu bei, die Entwicklung eines Problem- und Unrechtsbewusstseins bei den Tätern zu fördern und der Wiederholung häuslicher Gewalt vorzubeugen.

Vernetzte Beratungsangebote für nachhaltige Unterstützung

Im Rahmen des Programms der Täterarbeit werden Unterstützungs- und Beratungsangebote für gewalttätige Männer gefördert. Das Augenmerk richtet sich hierbei auf die nachhaltige Verhaltensänderung und die Vermeidung weiterer Gewaltausübung. In den Beratungsstellen stehen den Ratsuchenden erfahrene Expertinnen und Experten der Männer- und Gewaltberatung zur Seite. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der „Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit bei häuslicher Gewalt“. Sie stellen sicher, dass die Angebote fallbezogen und in Kooperation mit Frauenhäusern und Fachberatungsstellen stattfinden.


Flächendeckend und präventiv gegen häusliche Gewalt

Als wichtiger Baustein ergänzt das Förderprogramm „Täterarbeit“ die Anstrengungen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration im Kampf gegen häusliche Gewalt. Ziel ist die Schaffung eines flächendeckenden und vernetzten Angebots von Maßnahmen der Täterarbeit in Nordrhein-Westfalen.

Für die Entwicklung einer nachhaltigen Gesamtstrategie wurde unter Einbezug der qualifizierten Trägerinnen und Träger das Förderprogramm Täterarbeit ausgebaut. Die Förderperiode des neuen Förderprogramms umfasst den Zeitraum 2021 bis 2024. Zur Verfügung steht eine Gesamtfördersumme von rund 3,9 Millionen Euro.