Vor Gewalt schützen
Die Landesregierung will mit ihren Initiativen den Schutz von Frauen und Mädchen erhöhen und auf das Thema häusliche Gewalt aufmerksam machen.
Bestehendes Hilfesystem weiter verbessern
Das Gewalthilfegesetz ist ein historischer Meilenstein. Gewaltbetroffene Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder haben ab dem 01.01.2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Um den Anspruch erfüllen zu können, werden wir ein bedarfsgerechtes Hilfenetz an niedrigschwelligen Schutz- und Beratungsangeboten bereitstellen.
Die nun vorliegende Ausgangsanalyse bildet dafür die Basis.
Sie beschreibt den Ist - Stand des landesgeförderten und nicht landesgeförderten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Nordrhein-Westfalen und stellt belastbare und vergleichbare Erkenntnisse zu Kapazitäten, Inanspruchnahme, Personalausstattung sowie Kosten - und Finanzierungsstrukturen bereit. Sie dient als fachliche Grundlage für die Entwicklungsplanung, die die Bedarfsangemessenheit der bestehenden Strukturen bewerten sowie konkrete Ausbau- und Weiterentwicklungsbedarfe abbilden wird.
Bereits heute verfügt Nordrhein-Westfalen über eine differenzierte und gut ausgebaute landesgeförderte Infrastruktur:
- 70 Frauenhäuser,
- 62 allgemeinen Frauenberatungsstellen,
- 58 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt,
- 8 spezialisierten Beratungsstellen für weibliche Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution,
- 2 Beratungsstellen für Opfer von Zwangsheirat
- 3 Beratungsstellen für Betroffene von weiblicher Genitalbeschneidung (FGM/C) und
- eine Fachstelle zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von Mädchen und jungen Frauen mit Behinderung.
Eine ausführlichere Übersicht der Schutz- und Beratungsangebote vor Ortfinden Sie hier.
Opferhilfe erfordert Vernetzung
Opferhilfe erfordert Vernetzung
Gewaltopfern kann schneller und effektiver geholfen werden, wenn vor Ort alle bestehenden Hilfeangebote wie etwa Polizei, Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, Jugendämter und Justiz gut miteinander vernetzt sind und wirkungsvoll zusammenarbeiten. Wie schon in den letzten Jahren unterstützt das Ministerium daher auch in 2024 die Arbeit der Runden Tische, Arbeitskreise und Kooperationen gegen Gewalt an Frauen bei ihrer Professionalisierung und beim Aufbau von Vernetzungsstrukturen. Die Projektarbeit der Runden Tischen gegen Gewalt an Frauen kann im Jahr 2024 grundsätzlich mit bis zu 12.500 Euro gefördert werden. Die Bandbreite der Fördermaßnahmen ist vielfältig. So können unter anderem Mittel für Maßnahmen der Qualifizierung und Moderation sowie für Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen der Gewalt zur Verfügung gestellt werden. Neben der Verbesserung der Zusammenarbeit und der Vermittlung allgemeiner Informationen dient die Vernetzungsförderung insofern auch der Sensibilisierung für bestimmte Opfergruppen.
Weitere Informationen sind über den folgenden Link aufrufbar: